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Inhalt

 

1.Vorwort des Trägers

2.Gesetzliche Grundlagen

3.Grundlagen des pädagogischen Handelns

3.1.   Grundsätzliche pädagogische Arbeit nach dem humanitischen Menschenbild nach Carl Rogers

3.2.   Demokratische Grundhaltung

3.3.   Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne der Erziehung zur Selbstständigkeit anhand der Ressourcen und Bedürfnisse der Klienten

3.4.   Konstruktive Fehlerkultur

3.5 .   Aufbau und Ausbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Betreuenden und Betreuten

3.6.   Pädagogisch-therapeutisches Milieu

3.7.   Partizipation und Transparenz

4.Zielgruppen

5.Allgemeine Zielstellung

6.Angebote und Inhalte

7.Aufnahmeverfahren im Rahmen des selbständigen, teilstationären Wohnens

8.Beschulung / Ausbildung / Netzwerk

9.Freizeitgestaltung / Angebote

10.Krisenintervention

11.Personal und Betreuungsrahmen

12.Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

 

 

1.Vorwort des Trägers

 

Die „Felix Haberecht und Henriette Hempel Sozialdienstleistungen GbR“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, junge Menschen in speziellen und herausfordernden Lebenslagen zu unterstützen. Die Nachfrage und damit Relevanz solcher Angebote wurde im derzeitigen Kontext der vorherrschenden Einschränkungen durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronaviruspandemie verstärkt deutlich. Damit adressiert das Kernangebot der „Felix Haberecht und Henriette Hempel Sozialdienstleistungen GbR“ auch aktuelle familien-, bildungs- und gesellschaftspolitische Herausforderungen.

Die beiden Gründer, Felix Haberecht und Henriette Hempel, sind selbst seit vielen Jahren in verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit tätig. Die daraus resultierende Expertise ermöglicht es den Gründern, vielfältige Impulse in das hier vorgestellte Projekt einfließen zu lassen. Seit ihrem Abschluss als staatlich anerkannter Sozialpädagoge sowie als Lehrkraft mit dem Förderschwerpunkt emotionales Erleben und soziales Handeln, haben sich die Projektgründer vielfach in den Bereichen der Jugendhilfe, Erziehungshilfe, der Leitung von sozialen Einrichtungen und weiteren Einsatzgebieten sozialpädagogischer Tätigkeiten fortgebildet, mit dem Ziel, ein möglichst breit gefächertes Repertoire in diesem Feld anbieten und bedienen zu können.

„Project-X“ schafft für jeden teilnehmenden jungen Menschen ein flexibel auf seine Bedürfnisse und Kompetenzen zugeschnittenes Angebot der professionell begleiteten Verselbständigung. Die Entscheidung über die Gestaltung der Hilfsangebote geschieht im Rahmen der Hilfeplanung und orientiert sich an den individuellen Ausgangslagen, Zielen und Fähigkeiten der Klienten.

Vorerst ist eine Form der ambulanten Betreuung Jugendlicher und deren Familien vorgesehen. In der weiteren Perspektive soll sich das Angebot auf den Bereich des stationären Wohnens mit ambulantem Charakter für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr sowie junge Volljährige / Erwachsene nach §34 konzentrieren und hierbei die Verselbstständigung der Klienten in den Fokus nehmen.

 

Die GbR hat mit „Project-X“ am 01.03.2021 ihre Arbeit erstmals aufgenommen und möchte im Folgenden die Inhalte dessen genauer vorstellen.

 

Leipzig, 20.03.2021

 

 

2.Gesetzliche Grundlagen

 

Die Grundlage für die folgenden Ausführungen und das Angebot im Rahmen von „Project X“ bildet das SGB XIII. Folgende Paragraphen sind hierbei maßgeblich:

 

- §27              - Hilfe zur Erziehung

- §30              - Erziehungsbeistand

- §31              - Sozialpädagogische Familienhilfe

- §34              - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

- §35a            - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

- §41              - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

 

 

3.Grundlagen des pädagogischen Handelns

 

Die pädagogische Arbeit von „Project-X“ bezieht sich auf folgende Grundsätze:

 

3.1 Grundsätzliche pädagogische Arbeit nach dem humanistischen    Menschenbild nach Carl Rogers

Dieses behandelt den Menschen als Akteur seiner eigenen Entwicklung und Experten seiner Lebenserfahrung, Emotionen und Gedanken. Authentizität, Empathie und Kongruenz bilden die Grundlage für das pädagogische Handeln. Die Arbeit mit den jungen Menschen ist wertschätzend, akzeptierend sowie lebenswelt- und sozialraumorientiert.

 

3.2     Demokratische Grundhaltung

 Die Partizipation und Freiwilligkeit der Klienten stellen einen immanenten Bestandteil der pädagogischen Arbeit dar. Die Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Ansichten und kultureller Hintergründe ist Grundlage für den respektvollen Umgang zwischen Betreuenden und Betreuten. Hierin ist der gegenseitige Respekt und die Akzeptanz von Individualität beinhaltet, welche sowohl maßgeblich für die pädagogische Haltung der Fachkräfte, aber auch von Seiten der betreuten Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen zu achten sind.

 

 

3.3      Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne der Erziehung zur Selbstständigkeit anhand der Ressourcen und Bedürfnisse der Klienten

Individualisierte Angebote in den Bereichen der Alltagsgestaltung sowie situations- und personenabhängige Lösungsvorschläge in Konflikt- oder Krisensituationen sollen so gestaltet werden, dass die betroffene Person schrittweise und zunehmend eigenverantwortlich agieren kann.

 

3.4 Konstruktive Fehlerkultur

Fehler sind als Lernchance zu betrachten. Positive wie auch negative Erfahrungen sowie das Erleben daraus resultierender Konsequenzen bilden die Grundlage für die Ausbildung von (Eigen-)Verantwortlichkeit und sozial angemessener Verhaltensweisen. Die jungen Menschen, welche die Angebote des selbstständigen Wohnens wahrnehmen, können dank unterschiedlichster Erfahrungen und der Reflexion dieser, ein sich stetig aktualisierendes Selbstbild entwickeln und dieses mit Hilfe der begleitenden Fachkräfte zunehmend stabilisieren. Die Auseinandersetzung mit der Gestaltung und Pflege des eigenen Wohnraums sowie alltäglicher Pflichten, ermöglicht es, ein verstärktes Verantwortungsbewusstsein auszubilden sowie den Bedeutungsrahmen von eigenverantwortlichem Handeln zu erfassen.

 

3.5 Aufbau und Ausbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Betreuenden und Betreuten

 Unabdingbar für die erfolgreiche pädagogische Arbeit ist eine respektvolle und von Vertrauen geprägte Beziehung zwischen den Jugendlichen und den Fachkräften. Aufgrund dessen steht die Beziehungsarbeit an erster Stelle, wenn es darum geht, eine entwicklungsfördernde Allianz zu bilden. Diese soll dem Betreuten sowohl den Raum für Fragen, Anliegen und Wünsche geben, wie auch das Adressieren von Problemen und Hilfegesuchen. In der Pflicht der Fachkräfte liegt es, diesen unvoreingenommen Gehör zu schenken und vertrauensvoll Hilfe anzubieten, welche von Seiten des Jugendlichen angenommen werden kann. Hilfsangebote sollten sich hierbei am Prinzip der Freiwilligkeit und der individuellen Problemlage des Jugendlichen orientieren, so lange sie im Rahmen des Angebots / Projekts möglich sind. Im Sinne einer vertrauensvollen Beziehung muss der Respekt der Privatsphäre aller Beteiligten gewahrt bleiben, sofern es nicht die Sorgfaltspflicht der Fachkräfte tangiert.

Durch die pädagogische Arbeit und die sich daraus entwickelnde aktiv gestaltete, vertrauensvolle Beziehung zwischen Jugendlichen/ jungen Erwachsenen und dem pädagogischen Personal entsteht eine wachsame und einfühlsame Präsenz der Erwachsenen Bezugspersonen im Rahmen der Begleitung und Unterstützung der Entwicklung und des Erprobens eigener Lebensentwürfe.

 

3.6 Pädagogisch-therapeutisches Milieu

 Durch eine enge, professionelle Beziehung entsteht die Möglichkeit, problematische Verhaltensmuster zu verändern sowie hilfreiche und förderliche Ressourcen und Persönlichkeitsmuster zu stützen und zu fördern. Dadurch können neue und hilfreiche Handlungsstrategien erarbeitet und etabliert werden. Frühere Belastungen und gegenwärtige altersspezifische Entwicklungsaufgaben werden bewältigt, kritische Lebenslagen und belastende oder fordernde Alltagsanforderungen werden aktuell und für die Zukunft lösungsorientiert bearbeitet. Die Maßnahmen werden mit allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen in Hilfeplangesprächen initiiert und überprüft. Psychotherapeutische Angebote können extern initiiert und begleitet werden.

 

3.7 Partizipation und Transparenz

Wie bereits in Punkt 3.2 beschrieben, werden die Grundrechte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen geachtet und gewahrt. Partizipation beinhaltet auch die Möglichkeit, Schwierigkeiten oder Probleme aufzeigen zu können. Ein gutes Beschwerdemanagement ist den Betreibern von „Project X“ deswegen wichtig. Bei den Erstgesprächen / beim Einzug werden den jungen Menschen die Methoden zur Beschwerde, sowie der notwendige Beschwerdebogen und eine Telefonnummer für eventuell anfallende Beschwerden, Anregungen und Meinungen mitgeteilt und genau erläutert. Diese gelten als Grundlage für alle von „Project-X“ gestellten Wohnungen und Angebote. Jeder junge Mensch erhält im Rahmen des geplanten betreuten Wohnangebotes bei Einzug zusätzlich eine Bewohnermappe, wo in einfacher Sprache alle dahingehend anfallenden Fragen genau und passend erläutert sind. Dies ermöglicht die auf die Klienten zugeschnittene Partizipation im Beschwerdemanagement. Selbstverständlich sind die jungen Menschen bei Entscheidungen und Umsetzung im Rahmen des Hilfeplans mit einbezogen und beteiligt. Bei den regelmäßigen Gesprächsrunden mit Fachpersonal und Jugendlichen wird der pädagogische Prozess für die jungen Menschen transparent gestaltet.

 

 

4.Zielgruppen

 

Das Angebot der ambulanten Betreuung richtet sich an Familien und Jugendliche, die sich in herausfordernden Lebenslagen befinden und Anspruch auf Hilfen des SGB XIII haben. Adressiert werden können hier Anforderungen der allgemeinen Alltagsbewältigung sowie die zeitlich und / oder inhaltliche Strukturierung von Abläufen in Familie und Freizeit.

 

Das perspektivisch zur Verfügung gestellte Angebot des stationären Wohnens mit ambulantem Charakter, welches den Kerninhalt von „Project X“ darstellen soll, richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in der Herkunfts- oder Pflegefamilie eine ihrem Wohl entsprechende Erziehung erhalten. Das Angebot unterscheidet nicht, ob diese Entscheidung durch den Jugendlichen selbst oder das Jugendamt getroffen wird. Auch junge Heranwachsende, die nicht (mehr) in einer Regelwohngruppe gefördert werden können oder wollen, sind Adressaten des von „Project -X“ gestellten Angebotes.

Die Unterbringung ist für Jugendliche und junge Erwachsene geeignet, deren lebenspraktische, soziale und emotionale Kompetenzen soweit stabilisiert und ausgebaut sind, dass die weiteren Schritte in die Selbstständigkeit mit der angebotenen Unterstützung durch „Project X“ vereinbar und umsetzbar sind.

Das Angebot richtet sich sowohl an männlich und weibliche, wie auch nichtbinäre junge Menschen. Die Unterstützung wird unabhängig von der sexuellen, religiösen, kulturellen oder herkunftsbezogenen Orientierung und den jeweiligen Umständen der Jugendlichen bereitgestellt. Gleichwohl ist eine allgemeine Identifikation mit den Wertevorstellungen der „Felix Haberecht und Henriette Hempel GbR“ wünschenswert, welche die Würde des Menschen und die allgemeine Akzeptanz des Gegenübers unabhängig von dessen Geschlecht, Religion, sexueller Ausrichtung oder Herkunft beinhaltet.

 

 

 

5.Allgemeine Zielstellung

 

Im Mittelpunkt der durch „Project-X“ angebotenen Hilfe steht die Unterstützung der genannten Zielgruppen (vgl. Punkt 4).

Im Kern der stationären Betreuung mit ambulantem Charakter soll die Verselbstständigung der betreuten Jugendlichen und jungen Volljährigen anvisiert werden. Während der Unterbringung im gestellten Wohnraum sollen sie auf ein eigenständiges Leben bestmöglich vorbereitet werden. „Project-X“ hat sich zur Aufgabe gemacht, hierbei mit den Ressourcen der jungen Menschen zu arbeiten. Entsprechend ihrer Bedürfnisse und eigenen Kompetenzen werden sie motiviert und befähigt, aus eigener Kraft selbstständig und eigenverantwortlich in einer Wohnung zu leben und die Anforderungen aller Lebensbereiche so eigenständig wie möglich zu bewältigen.

Die Teilnahme an den gestellten Angeboten schafft die materielle und beziehungsmäßige Voraussetzung für eine Entwicklung und Ertestung eigener Vorstellungen vom zukünftigen Leben. Die Rahmenbedingungen von „Project-X“ stellen das Gerüst, innerhalb dessen sich ein individueller Lebensentwurf erarbeiten lässt und die Schritte zur Umsetzung dessen begleitet werden. Die persönlichen Vorstellungen und Vorlieben der betreuten Jugendlichen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Die Mitwirkung der Jugendlichen ist immanent für die Entwicklung und Realisierung von Zielen der Lebensplanung.

Sichergestellt durch die professionelle Betreuung ist ebenfalls die Klärung und Initiierung möglicher Anschlussmaßnahmen und Übergänge in andere Hilfesysteme, sowie die Begleitung dorthin.

Die genauen Zielstellungen differenzieren sich in ihrer Bearbeitung und Intensität je nach den Ausgangslagen, Vorbedingungen, Bedürfnissen und Fertigkeiten der jungen Menschen.

 

 

 

 

6.Angebote und Inhalte

 

Die bei „Project-X“ beschäftigten Fachkräfte unterstützen junge Menschen und Familien bei der Bewältigung folgender Teilbereiche des alltäglichen Lebens:

 

-Alltagsstruktur, Versorgung, Wohnen, Kleidung, Hygiene und Haushaltsführung

-Hilfe beim Umsetzen der Gestaltung und Pflege von sozialen Beziehungen

-Erlernen des eigenverantwortlichen Umgangs mit Finanzen

-Unterstützung von Behördengängen sowie formellen und bürokratischen Anforderungen

-Unterstützung bei der eigenständigen Gestaltung des Alltags sowie der damit einhergehenden Tagesstruktur

-sinnvolle und eigenständige Freizeitgestaltung

-Umgang mit herausfordernden Erziehungssituationen

-Verständnis schaffen für das eigene Handeln mit besonderem Fokus auf die Themengebiete Schule, Beruf, Familie, Freizeit,                          Tagesstruktur, gemeinsames Miteinander

-Begleitung und Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit den psychosozialen Konsequenzen des eigenen Handelns

-Unterstützung in Krisensituationen und Notfällen

 

Diese Teilbereiche werden ebenfalls im Rahmen des anvisierten, stationären Wohnens mit ambulantem Charakter adressiert, wobei hier ein verstärkter Fokus auf der Begleitung des Jugendlichen bei der Erarbeitung von Handlungskompetenzen mit der Zielstellung der Selbstständigkeit liegt.

 

 

 

7.Aufnahmeverfahren im Rahmen des selbständigen, stationären Wohnens mit ambulantem Charakter

 

Folgende Parameter sind für die Aufnahme in die bereitgestellten Maßnahmen von „Project X“ handlungsleitend:

 

  1. Die grundsätzliche Entscheidung, ob ein Jugendlicher / ein junger Erwachsener in eines von „Project-X“ gestellten Verselbstständigungsangebot aufgenommen wird, erfolgt im Rahmen eines Hilfeplanprozesses mit allen daran beteiligten Personen sowie Einrichtungen. Dem Team von „Project-X“ wird (in der Regel) eine schriftliche Situationsanalyse zur Verfügung gestellt. Die Auswahl des Verselbstständigungsangebotes erfolgt mit allen Beteiligten anhand einer gründlichen Überprüfung des Standes der Selbstständigkeit des Jugendlichen bzw. des jungen Erwachsenen.

  2. Die Aufnahmeanfrage erfolgt durch das vor Ort zuständige Jugendamt.

  3. Es findet ein Erstgespräch mit dem zuständigen Jugendamt sowie dem Jugendlichen bzw. dem jungen Erwachsenen und den Erziehungsberechtigten statt. Wenn es die Gegebenheiten zulassen, findet dieses in einem für den jungen Menschen bekannten Lebensumfeld statt.

  4. Anschließend besuchen der Jugendliche bzw. der junge Erwachsene sowie die weiteren oben genannten Personen die von „Project X“ gestellte Wohnung.

  5. Hier werden die wesentlichen Inhalte, Zielstellungen und Regeln des Verselbstständigungsangebotes besprochen und erläutert. Bei einer positiven Entscheidung kann danach der Hilfeplan entsprechend fortgeschrieben werden.

 

 

 

8.Beschulung / Ausbildung / Netzwerk

 

„Project-X“ begleitet und unterstützt die Jugendlichen bei der Entwicklung einer schulischen und / oder beruflichen Perspektive. Individuell wird für jeden einzelnen jungen Menschen die richtige Schulform / Ausbildungsform gesucht. Durch die guten Verkehrsanbindungen im Einzugsgebiet sind alle geforderten Formen von Schule und Ausbildung gut für die jungen Menschen erreichbar.

Bei der Bewältigung der schulischen Pflichten / Pflichten in Verbund mit der Berufsausbildung erfahren die jungen Menschen Unterstützung durch das Team von „Project-X“.

Die Fachkräfte sowie die Leitungsebene kooperieren mit schulischen und berufsausbildungsbezogenen Einrichtungen und streben weitere Netzwerkarbeit mit anderen Einrichtungen im Einzugsgebiet an.

Bei Schulverweigerern oder Schülern mit großen Leistungseinbrüchen können zum Aufbau von Schul- und Leistungsmotivation individuelle Übungs- und Trainingsangebote im Rahmen von Zusatzleistungen vereinbart werden.

 

 

 

9.Freizeitgestaltung / Angebote

Für Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Freizeit spielt die individuelle Prägung der betreuten Personen eine relevante Rolle. Interessen, Vorlieben und Hobbies sind Grundlage für die Ausgestaltung der Freizeitangebote. Selbstständig und auf Freiwilligkeit beruhend soll der jugendliche mitentscheiden, wenn es um die Auswahl von Angeboten geht. Das Team von „Project X“ zeigt den jungen Menschen individuelle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung auf. Gleichzeitig achtet es auf eine gesundheitsfördernde Balance der wahrgenommenen Möglichkeiten.

Darüber hinaus organisiert das Team von „Project X“ regelmäßig verbindliche Angebote mit zugeschnittenem Bildungscharakter. Dazu gehören Angebote mit lebenspraktischen Inhalten. Beispiele hierfür sind Kochen, Haushaltsführung, den richtigen Umgang mit Behörden usw.

Die Angebote werden in Gesprächen evaluiert und fortlaufend auf die Bedürfnisse, Wünsche und Interessen zugeschnitten.

 

 

 

10.Krisenintervention

 

Ziel der Krisenintervention ist, dass Jugendliche oder junge Erwachsene, die in ihrer Betreuungszeit durch schwere Veränderungen ihrer Lebensbedingungen psychisch und / oder körperlich gefährdet sind oder andere gefährden, durch professionelle Hilfe unterstützt und perspektivisch befähigt werden, ihre Lebenskrise zu bewältigen.

Unter Krisenintervention versteht „Project X“ alle kurzfristig notwendigen Maßnahmen, um Schaden für einen jungen Menschen in kritischen Ausnahmesituationen abzuwenden oder die Hilfeleistung zu bieten, mit den Folgen einer Krise umzugehen. Die Krisenintervention erfolgt sofort, situations- und anschlussorientiert und wird grundsätzlich mit dem zuständigen Jugendamt, den Personensorgeberechtigten und / oder Vormündern abgestimmt und besprochen.

Im Falle einer akuten psychischen Krise mit dissoziativem, psychotischem oder hochgradig selbst- und/oder fremdgefährdenden Charakter werden psychiatrische / kinder- und jugendpsychologische / medizinische Anlaufstellen zur Unterstützung hinzugezogen. Der Einsatz solcher Maßnahmen erfolgt mit der Zustimmung der zuständigen Personensorgeberechtigten und wird im Eingangsgespräch abgeklärt.

 

 

 

11.Personal und Betreuungsrahmen

 

Die Betreuungsintensität inklusive der Rufbereitschaften wird anfangs individuell nach Fall mit dem zuständigen Jugendamt verhandelt.

 

 12.Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

 

Die „Felix Haberecht und Henriette Hempel Sozialdienstleistungen GbR – Project-X“ nutzt folgende Instrumente zur Sicherung der Qualität der Betreuungsleistung:

 

 

Dienstbesprechungen, Supervision, Fachberatung

 

- Regelmäßige kollegiale Beratung und Fallberatung im Team

- Team- und Fallsupervision je nach Handlungsbedarf

- Fachberatungen

- Wöchentlich stattfindende Dienstberatungen

 

 

Qualifizierung und Personalentwicklung

 

- Regelmäßige Durchführung interner Fortbildungen

- Angebot und Finanzierung von externen Fort- und Weiterbildungen

insbesondere auch Qualifikation zur zertifizierten Kinderschutzfachkraft

 

 

Interne Dokumentation

 

- Fortlaufende Falldokumentation inklusive Kontaktnachweis

- Mindestens halbjährliche Berichterstattung für die am Einzelfall beteiligten

Dienststellen (Jugendamt, Behörde bzw. andere berechtigte Institutionen)

 

 

Hilfeplanung

 

- Teilnahme an der Hilfeplanung für die Adressaten

inklusive deren Überprüfung, Dokumentation und Fortschreibungen

- Beteiligung der Eltern, Kinder und Jugendlichen am

gesamten Planungsprozess als Reflektion der Entwicklung

- Vorbereitung der Hilfeplangespräche/Tischvorlage

- Situationsanalyse unter Berücksichtigung der Stärken und Kompetenzen

von Eltern, Kindern und Jugendlichen.

 

 

 

Gewährleistung der Durchführung geeigneter Kinderschutzverfahren

 

-  Interne und externe Fachberatung

- Regelmäßige Informationen sowie Fortbildungen zum Thema Kindesschutz

- Kooperationen mit Institutionen und Einrichtungen zum Thema Kinderschutz

- Interne, standardisierte Verfahren bei Vorliegen von Anhaltspunkten

(die durch Beobachtungen und/oder Gespräche gewonnen werden können)

für Kindeswohlgefährdung (siehe § 8a SGB VIII)

-Teamgespräch, Einbindung einer trägerinternen zertifizierten Kinderschutzfachkraft, gezielte Maßnahmen (Hilfen) ergreifen, ggf. Information der fallzuständigen Sozialarbeiter des ASD.

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